Das Akro­nym ESG steht für Umwelt, Sozia­les und Gover­nance. Unter­neh­men legen ESG-bezo­gene Infor­ma­tio­nen zuneh­mend frei­wil­lig offen, wobei der Pro­zess durch die GRI, TCFD usw. stan­dar­di­siert wird. Die Erstel­lung eines gut struk­tu­rier­ten ESG-Berichts ist das Ergeb­nis einer metho­di­schen Reihe von Schrit­ten, die von der Ent­wick­lung der Stra­te­gie über die Aus­wahl der wich­tigs­ten Leis­tungs­in­di­ka­to­ren bis hin zur tat­säch­li­chen Ver­fol­gung und Bericht­erstat­tung über die Leis­tung des Unter­neh­mens reichen.

Was ist ein ESG-Bericht?

Ein ESG-Bericht ist ein von einem Unter­neh­men oder einer Orga­ni­sa­tion ver­öf­fent­lich­ter Bericht über die Aus­wir­kun­gen sei­ner Tätig­keit auf Umwelt, Gesell­schaft und Unter­neh­mens­füh­rung (ESG). Er ermög­licht es dem Unter­neh­men, die Risi­ken und Chan­cen, denen es aus­ge­setzt ist, trans­pa­ren­ter dar­zu­stel­len. Die ESG-Bericht­erstat­tung ist ein idea­les und wirk­sa­mes Mit­tel, um Unter­neh­men in die Lage zu ver­set­zen, in einem ein­zi­gen Doku­ment eine Viel­zahl von Fra­gen zu beant­wor­ten, die von Inter­es­sen­grup­pen auf­ge­wor­fen wer­den können.

Was sollte in einem ESG-Bericht ent­hal­ten sein?

Das Ziel eines ESG-Berichts ist es, Trans­pa­renz zu schaf­fen, das Bewusst­sein der Stake­hol­der zu schär­fen und den Anle­gern eine fun­dierte Ent­schei­dungs­fin­dung zu ermög­li­chen. Er sollte daher die Risi­ken und Chan­cen auf­zei­gen, die das Poten­zial haben, die lang­fris­tige ope­ra­tive und finan­zi­elle Leis­tung des Unter­neh­mens zu beein­flus­sen. Die ESG-Bericht­erstat­tung umfasst sowohl qua­li­ta­tive Anga­ben als auch quan­ti­ta­tive Kenn­zah­len, die die Leis­tung eines Unter­neh­mens in Bezug auf die Risi­ken, Chan­cen und Stra­te­gien mes­sen, die unter die drei Säu­len Umwelt, Sozia­les und Gover­nance fallen. 

Einige Bei­spiele für The­men sind:

  • Umwelt: Kli­ma­wan­del und Koh­len­stoff­emis­sio­nen, Umwelt­ver­schmut­zung und Abfall, bio­lo­gi­sche Viel­falt, Ent­wal­dung, Ener­gie­ef­fi­zi­enz, Elektronikschrott.
  • Sozia­les: Kun­den­zu­frie­den­heit, Men­schen­rechte, Gesund­heit und Sicher­heit, Daten­schutz und Pri­vat­sphäre, Gleich­stel­lung und Viel­falt, Bezie­hun­gen zum Gemeinwesen.
  • Unter­neh­mens­füh­rung: Viel­falt im Vor­stand, Unter­neh­mens­ethik, Struk­tur des Prü­fungs­aus­schus­ses, Steu­er­trans­pa­renz, Kor­rup­tion und Insta­bi­li­tät, Lob­by­ing, Whistleblower-Programme.

Für eine detail­lier­tere Auf­schlüs­se­lung der The­men, fin­den Sie viel­leicht diese Gra­fik von PWC hilf­reich:

Der Unter­schied zwi­schen ESG und Nachhaltigkeit

Nach Anga­ben des Green Busi­ness Bureauist der Unter­schied zwi­schen ESG und Nach­hal­tig­keit eine Frage der Prä­zi­sion. Im geschäft­li­chen Kon­text kann Nach­hal­tig­keit für ver­schie­dene Unter­neh­men unter­schied­li­che Bedeu­tun­gen haben und wird als Ober­be­griff für „Gutes tun“ ver­wen­det. Dies bezieht sich auf ethi­sche und ver­ant­wor­tungs­volle Geschäfts­prak­ti­ken. In die­sen Begriff sind auch Über­le­gun­gen zur sozia­len Gerech­tig­keit und zur wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung ein­ge­bet­tet. ESG ver­weist auf eine Reihe spe­zi­fi­scher Kri­te­rien, die die Zwei­deu­tig­keit des Begriffs Nach­hal­tig­keit besei­ti­gen und sich auf drei Haupt­pfei­ler stützen.

Wie struk­tu­riere ich einen ESG-Bericht?

Der­zeit gibt es kei­nen ein­heit­li­chen glo­ba­len Stan­dard oder eine Rege­lung für die Struk­tur eines ESG-Berichts. Es gibt jedoch einige Rah­men­werke, die in bestimm­ten Län­dern oder Bran­chen ange­wandt wer­den, wäh­rend andere sich auf spe­zi­fi­sche The­men bezie­hen, wie z. B. die Task Force für kli­ma­be­zo­gene Finanz­in­for­ma­tio­nen (TCFD). In Europa, wer­den die Berichts­stan­dards übli­cher­weise von der Glo­bal Report­ing Initia­tive (GRI), die die welt­weit bes­ten Prak­ti­ken für die Offen­le­gung von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen darstellt.

Die Ver­ord­nung der Euro­päi­schen Union über die nach­hal­tige Offen­le­gung von Finanz­da­ten (SFDR) die im März 2021 in Kraft trat, ist eine Reihe von tech­ni­schen Stan­dards für die Offen­le­gung durch Finanz­markt­teil­neh­mer. Sie schreibt umfas­sende Anfor­de­run­gen an die Offen­le­gung von Nach­hal­tig­keits­da­ten vor, die eine breite Palette von Umwelt‑, Sozial- und Gover­nance-Kenn­zah­len (ESG) sowohl auf Unter­neh­mens- als auch auf Pro­dukt­ebene abde­cken. Von den Unter­neh­men wird erwar­tet, dass sie über die bestehen­den Aus­wir­kun­gen und Risi­ken ihrer Geschäfts­tä­tig­keit sowie über die Stra­te­gien und Initia­ti­ven zu deren Bewäl­ti­gung als nach­hal­tige Anla­ge­ziele berichten.

Der neue Vor­schlag der Euro­päi­schen Kom­mis­sion für die Richt­li­nie zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men (CSRD), der Ende 2022 in Kraft tre­ten wird, wird eben­falls mehr Unter­neh­men dazu ver­pflich­ten, über ESG-bezo­gene The­men zu berich­ten, und über die bis­her vor­ge­schrie­be­nen nicht­fi­nan­zi­el­len The­men hinausgehen.

Da sich diese Stan­dards und Rah­men­werke in ihrem Umfang unter­schei­den, hängt ein gut struk­tu­rier­ter ESG-Bericht stark von ihren Anfor­de­run­gen ab. Sie haben jedoch alle ein paar wich­tige Merk­male gemein­sam. Das erste ist die Aus­rich­tung auf die umfas­sen­dere Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie des Unter­neh­mens. Die in einem ESG-Bericht ent­hal­te­nen Daten wer­den nach den ESG-The­men aus­ge­wählt, die für die Werte, das Wachs­tum und die Vision der Orga­ni­sa­tion am wich­tigs­ten sind. Diese wesent­li­chen The­men wer­den in einem Pro­zess aus­ge­wählt, an dem alle Inter­es­sen­grup­pen der Orga­ni­sa­tion betei­ligt sind. 

Sobald diese The­men iden­ti­fi­ziert sind, müs­sen die wich­tigs­ten Leis­tungs­in­di­ka­to­ren fest­ge­legt wer­den, die den Inhalt des ESG-Berichts aus­ma­chen. Dazu gehö­ren die Bench­mark, an der die Leis­tung gemes­sen wird, sowie die Gren­zen der Bericht­erstat­tung. Die qua­li­ta­ti­ven Anga­ben und quan­ti­ta­ti­ven Mess­grö­ßen der Leis­tung fal­len in die­sen Kontext.

Schließ­lich sollte der Bericht für die Inves­to­ren eine prä­gnante, klare Moment­auf­nahme der Akti­vi­tä­ten, Stra­te­gien und Leis­tun­gen der Orga­ni­sa­tion in Bezug auf ESG-Fak­to­ren dar­stel­len. Die Prü­fungs­ver­fah­ren für finan­zi­elle und nicht­fi­nan­zi­elle Infor­ma­tio­nen soll­ten eben­falls klar dar­ge­legt werden.

Bei­spiel für gute ESG-Berichte:

Der kürz­lich ver­öf­fent­lichte ESG-Bericht 2021 von IBM ist ein gutes Bei­spiel für eine klare Struk­tur eines ESG-Berichts. Bei der Glie­de­rung der wich­tigs­ten Anlie­gen ori­en­tie­ren sie sich an den Stan­dards der Glo­bal Report­ing Initia­tive (GRI), dem Sus­taina­bi­lity Accoun­ting Stan­dards Board, der Task Force on Cli­mate-Rela­ted Finan­cial Dis­clo­sures (TCFD), den Stake­hol­der Capi­ta­lism Metrics und den Zie­len für nach­hal­tige Ent­wick­lung der Ver­ein­ten Nationen.

Der Bericht skiz­ziert zunächst die ESG-Stra­te­gie von IBM im Zusam­men­hang mit den Grund­wer­ten des Unter­neh­mens, auf denen sie auf­baut. In jedem Abschnitt des Berichts wer­den die Geschäfts­ri­si­ken und ‑chan­cen klar dar­ge­legt, gefolgt von einer Beschrei­bung der „High­lights“ der Richt­li­nien, Akti­vi­tä­ten und Maß­nah­men, die die Risi­ko­ma­nage­ment­stra­te­gie aus­ma­chen. Für jeden KPI wer­den auch klare quan­ti­ta­tive Daten ange­ge­ben. Dar­über hin­aus gibt es meh­rere Links zu ergän­zen­den Infor­ma­tio­nen, z. B. zu Ver­hal­tens­ko­di­zes, ande­ren rele­van­ten Berich­ten und Ein­zel­hei­ten zu Initia­ti­ven und Programmen.

Quelle: esg.tech

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